Geldauflagen, also Bußgelder, werden regelmäßig von Staatsanwaltschaften und Strafgerichten verhängt. Diese Bußgelder können für einen guten Zweck an das Festival Palais Sommer geleitet werden. Damit werden eintrittsfreie Kulturangebote in Dresden für alle Menschen – unabhängig ihres Einkommens, Herkunft oder jedweder anderer Faktoren – unterstützt. Die Zuwendung von Bußgeldern ist häufig leicht zu vereinbaren, wir helfen gerne.

Du bist Richterin, Staatsanwältin oder Strafverteidigerin? Oder kennst jemanden in dieser Berufung? Klasse! Denn unsere KFA Kultur für alle gGmbH, Organisatorin des Palais Sommers, ist im Oberlandesgericht Dresden gelistet. Da wir alle Anforderungen der Gemeinnützigkeit erfüllen, besteht die Möglichkeit Geldauflagen oder Bußgelder an uns zuzuweisen. Dabei garantieren wir:

  • absolute Diskretion
  • fristgerechte Berichte über eingehende oder ausgebliebene Zahlungen

Was passiert mit den Zuweisungen?
Geldzuweisungen müssen gemäß dem Satzungszweck zur Förderung von Kunst und Kultur eingesetzt werden. Bitte beachte, dass für eingegangene Geldauflagen keine Spendenbescheinigung ausgestellt wird.

Geprüft! 
Wir halten unsere Mittelherkünfte und -verwendungen stets transparent und sind dafür ausgezeichnet mit dem Siegel der ITZ – Initiative Transparente Zivilgesellschaft.

Bitte unterstütze als Richter oder Staatsanwalt unsere Arbeit mit deiner Zuweisung. Vielen Dank!

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